Strahlen
Der Arbeitsgang Strahlen beinhaltet im ersten Strahlgang die Säuberung der Gussteile. Jedes Teil wird je nach Geometrie und Anforderung verschiedensten Strahlverfahren zugeführt. Generell wird jedes Teil von Anhaftungen wie Kernsand, Vererzungen und sonstigen Gießereianhaftungen befreit.
Im zweiten Strahlgang werden die Gussteile nach Bedarf auf Reinheitsgrad SA 1- 2,5 je nach Vorgabe des Beschichtungsverfahrens gestrahlt. So vorbehandelte Teile gehen anschließend weiter zur Oberflächenveredelung.
Anlagen:
1x Hängebahnstrahlanlage 1600 mm x 1500 mm Stückgewicht max. 1000 kg 1x Muldenbandstrahlanlage Stückgewichte max. 50 kg 2x Intensivstrahlhäuser
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